LANDTAGSWAHL
Landtagswahl am 24. November 2024
Für die Landtagswahl am 24. November 2024 sind jene Personen wahlberechtigt, die am Stichtag (23. September 2024) in der Wählerevidenz einer steirischen Gemeinde geführt werden (Hauptwohnsitz in der Steiermark), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden.
Personen, die zwischen dem 23. September 2024 (Stichtag) und dem 24. November 2024 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.
Wahlkartenantrag
Sie haben die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen, wenn sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Trofaiach aufhalten. Eine Begründung für eine Verhinderung, das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen, ist jedenfalls anzuführen. Wahlkarten können ab Erhalt aller Drucksorten ausgestellt werden.
Möglichkeiten der Beantragung einer Wahlkarte
• Schriftlich zB mittels ausgefüllter Rücksendekarte der amtlichen Wahlinformation bis spätestens Mittwoch, 20.11.2024 oder mit der Handy App „Digitales Amt“, über die Internetseite https://www.oesterreich.gv.at oder https://www.meinewahlkarte.at
• Persönlich im Parteienverkehr bei der Gemeinde (in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind) bis Freitag, 22.11.2024,
12 Uhr
• NEU: Sie haben die Möglichkeit nach persönlicher Beantragung der Wahlkarte im Bürger:innenservice der Stadtgemeinde Trofaiach sofort nach Erhalt der Wahlkarte in einer Wahlzelle vor Ort zu wählen und Ihre Wahlkarte direkt danach im Bürger:innenservice abzugeben.
Wählen am Wahlsonntag
• Am 24. November 2024 mit dem amtlichen Lichtbildausweis das zuständige Wahllokal aufsuchen (wenn vorhanden amtliche Wahlinformation mitbringen!)
• Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Achtung: Am Wahlsonntag können Sie ihre Briefwahl-Wahlkarte nur in einem Wahllokal des eigenen Stimmbezirks abgeben.
• Wenn die Wahlkarte noch unbenutzt ist (also offen und nicht unterschrieben) können Sie ihre Stimme mittels Präsenzwahl auch in einem anderen als ihrem „eigenen“ Wahllokal ihre Stimme abgeben.
Notwendige Unterlagen
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, amtlicher Dienstausweis udgl.)
Digitale Ausweise oder Fotografien von Ausweisen sowie Meldezettel werden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.
Hinweis
Alle Kundmachungen und Informationen auf einen Klick finden Sie auf unserer „Amtsfafel“