Haustiere: Anschaffung, Haltung und Fristen

      Ein Golden Red River blickt in die KameraAuf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Haustiere: Von der Anschaffung über die Haltung bis hin zu entsprechenden Fristen und Meldepflicht.

      Allgemeines

      Bevor Sie sich für die Anschaffung eines Haustieres entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen stellen:

      • Habe ich ausreichend Platz, Zeit und finanzielle Möglichkeiten (laufende Futterkosten, Kosten für den Tierarzt usw.) um für das Tier eine gesetzeskonforme Haltung über einen langen Zeitraum (mehrere Jahre/Jahrzehnte je nach Tierart) garantieren zu können?
      • Wer betreut mein Haustier bei Urlaub und/oder Krankheit?
      • Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Haustieres einverstanden?
      • Gibt es eine Allergie bei einem Familienmitglied?

      Trofaiacher Tiertafel

      An ausgewählten Terminen ist es möglich, kostenloses Futter für seine Haustiere bei der Trofaiacher Tiertafel im rückwärtigen Eingangsbereich der Mittelschule Trofaiach, Standort IKT, Roseggergasse 20, abzuholen. Dabei sollen vor allem jene Menschen aus Trofaiach, denen es finanziell nicht so gut geht, angesprochen werden.
      Was dafür getan werden muss? Nicht viel, außer dem Ausfüllen eines kurzen Datenerhebungsblattes mit Angaben zu den Tierbesitzer: innen und dem Tier selbst. Danach kann das Futter kostenlos mitgenommen werden.

      Termine 2024:

      07.06.2024, 19.07.2024, 30.08.2024, 11.10.2024, 29.11.2024, 20.12.2024

      So können Sie die Tiertafel unterstützen:
      Mit einer finanziellen Spende an eines der Spendenkonten (Verwendungszweck: "Trofaiacher Tiertafel"):

      • BAWAG:IBAN: AT61 1400 0884 1006 1052, BIC: BAWAATWW

      • Steiermärkische Bank und Sparkasse:IBAN: AT52 2081 5242 0000 0065, BIC: STSPAT2G

      • Raiffeisenbank Leoben-Bruck:IBAN: AT14 3846 0000 0000 1578, BIC: RZSTAT2G460

       

      Eine Besonderheit bei der Anschaffung eines Hundes

      Beachten Sie, dass beim Hundekauf das Tier vor der Übernahme mittels Chip gekennzeichnet und amtlich registriert wird.
      Aktuelle Informationen zu sämtlichen Haustieren finden Sie hier

      Haltung

      Grundlage für jede gesetzeskonforme Tierhaltung ist das österreichische Bundestierschutzgesetz.

      Hundehaltung

      Die Steiermärkische Landesregierung hat das Hundeabgabegesetz 2013 und Änderungen im Steiermärkischen Landessicherheitsgesetz beschlossen. Auf dieser Basis mussten alle Gemeinden in der Steiermark die Hundeabgabeordnungen 2013 neu beschließen, die seit 1. Jänner 2013 gelten. Folgende Punkte wurden geregelt: Die Hundeabgabe beträgt seit 1. Jänner 2013 für jeden Hund 60 Euro. Eine Ermäßigung von 50 Prozent gibt es für Wach-, Nutz- und Jagdhunde sowie für Hundezüchter (unter genau definierten Voraussetzungen) sowie für die Absolvierung von Hundekursen. Wenn kein Hundekundenachweis vorgelegt wird, erhöht sich die Abgabe um 100 Prozent, für jene Hunde, die ab 1. Jänner 2013 angeschafft wurden. Abgabenpflichtig sind alle, die einen über drei Monate alten Hund halten. Diese sind der Gemeinde binnen vier Wochen zu melden.

      Die Meldung hat zu enthalten:

      • Personendaten (Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum)
      • Tierdaten inklusive Mikrochipnummer
      • Beigelegt werden müssen:
      • Registrierungsnummer
      • Hundekundenachweis
      • Nachweis über Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 750.000 Euro)

      Die Abmeldung eines Hundes ist binnen vier Wochen bei der Gemeinde zu melden!

      Fristen

      Anträge an die Gemeinde betreffend die Anerkennung eines Hundes als Wachhund, Nutzhund oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes sind bis 28. Februar jeden Jahres an die Gemeinde zu schicken. Danach ist die Hundeabgabe bis 15. April jeden Jahres selbst zu berechnen und an die Gemeinde zu zahlen. Anfragen bitte an die zuständigen Sachbearbeiter Helga Graf oder Michael Puff

      Hundewiese

      Am Areal des Gewerbepark Nord steht eine großzügige Hundewiese für die Vierbeiner zur Verfügung. 3.000 m² Fläche, Infrastruktur in Form von Sitzgelegenheiten, Abfalleimern, Gassisackerlspendern sowie die Gelegenheit für frisches Trinkwasser machen die Hundewiese zu einem besonderen Ort für die Vierbeiner.

      Hundeabrichteplätze

      In Trofaiach bzw. Umgebung gibt es drei Hundevereine, welche in regelmäßigen Abstände Kurse veranstalten.

      Bei Interesse melden Sie sich bitte an:

      Club der Hundefreunde Trofaiach
      Obfrau Maria Prem
      8793 Trofaiach, Alois-Schaller-Straße 20/1
      www.cdh-trofaiach.at

      Dog-Training-Center
      Obfrau Maria Groiß
      8793 Trofaiach, Freiensteinerstraße 9
      www.dtctrofaiach.at

      ÖGV-Hundeschule
      Obmann Norbert Pint
      http://www.hundeschule-trofaiach.at

      Gassigeh Service

      Mimi & Me
      Geh'ma Gassi Hundebetreuung mit ♡
      Hol- und Bringservice
      Claudia Prettner, Sonndorfweg 7, 8793 Trofaiach
      Telefon: 0699 1740 02 02 
      http://www.mimiandme.at/
      Öffnungszeiten: jederzeit via WhatsApp oder SMS - verlässlicher Rückruf!

      Mein Haustier ist entlaufen - was kann ich tun?

      Trotz bester Betreuung kommt es immer wieder vor, dass Heimtiere plötzlich von zu Hause ausreißen, oft mehrere Stunden, manchmal sogar über mehrere Tage hindurch "frauchen- bzw. herrenlos" in fremder Umgebung streunen und teilweise alleine nicht mehr nach Hause finden. Bitte melden Sie Ihren entlaufenen Vierbeiner bei der Polizeiinspektion Trofaiach (T. +43 59 133 63 27) oder beim Tierschutzverein Trofaiach (T. +43 664 48 79 879)

      Tod des Haustieres - was muss ich tun?

      Sollte ihr Haustier zuhause versterben, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die Stadtwerke Trofaiach: T. +43 699 13 00 50 57 (07.00 – 15.00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass für die Abmeldung der Hundesteuer ein Nachweis des Todes erforderlich ist. Kontakt: Michael Puff, Stadt Trofaiach, Abteilung Finanzen, T. +43 3847 2255 259

      Tierarzt

      Tierarztpraxis Ziegerhofer & Flicker
      Roßmarkt 9, 8793 Trofaiach
      0676 / 47 38 122 , tierarztzf@gmail.com , http://www.ta-zf.at

      MO: 9 - 12 / 16 - 19 Uhr
      DI: 14 - 19 Uhr
      MI: 9 - 14 Uhr
      DO: 9 - 12 / 16 - 19 Uhr
      FR: 9 - 14 Uhr
      SA: ausschließlich nach Terminvereinbarung

      Tierarztpraxis Trofaiach - Dr. Hannes MÖRTL & Mag. Claudia FRISCH
      Dr. W. Ehrlichgasse 5, 8793 Trofaiach
      +43 3847 24 48  www.tierarztpraxis-trofaiach.at
      office@tierarztpraxis-trofaiach.at

      Mo, Di: 09 - 11 / 14 - 16 Uhr
      Mi: 09 - 11 / 14 - 18 Uhr
      Do, Fr: 14 - 16 Uhr
      Sa: 9 - 11 Uhr

      Kontakt

      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
      +43 3847 2255 0
      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

      Amtszeiten

      MO: 8.00 – 12.00 & 14.00 – 16.00 Uhr 
      DI, MI, FR: 08.00 – 12.00 Uhr
      DO: 7.00 – 19.00 Uhr

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