Kundmachung - Halte- und Parkverbot Hauptplatz am 14.07.2014 im Zeitraum von 06:00 bis 21:00 Uhr

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit., für einen Teil der öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, in der Zeit vom 14,07,2024 - 06:00 Uhr bis 14.07.2024 - 21:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot gemäß § 52Z 13b StVO
      (ausgenommen Oldtimer Club Trofaiach
      genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Bekanntmachung - Nuckel Peter, Zustellung eines Schriftstückes

      Für Nuckel Peter zueltzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Reichensteinstraße 37/7, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.

      Gemäß § 125 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt. 

      Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhanldung - Wolfgruber Gerhard und Rosmarie - Geländeveränderungen sowie Anlagenteile auf Grst. Nr. .173 KG 60324 Laintal, im Hochwasserabflussbereich des Laintalbaches, wasserrechtliche Bewilligung

      In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

      Gerhard und Rosmarie Wolfgruber, Geländeveränderungen sowie Errichtung von Geräten und Anlagen am Grst. Nr. .173 KG 60324 Laintal, im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich des Laintalbaches, nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung.

      Ort: Laintal 78, 8793 Trofaiach

      Datum: 22. August 2024

      Zeit: 10:45 Uhr

       

       

      Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung

       Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

      Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

      Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,

      mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.

      Kundmachung - Parkplatzsperren Raiffeisenplatz

      Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 19.01.2024, in der Zeit von 12:30 bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
      „ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck"
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG

      Gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die sietens der Stadtgemeinde Trofaiach ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Um Terminvereinbarung unter 03847/2255-268 bzw. unter thomas.hammer@trofaiach.gv.at wird ersucht.

      Kontakt

      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
      +43 3847 2255 0
      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

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