Kundmachung EU-Wahl am 09. Juni 2024, Wahlkundmachung Mitglieder Wahlbehörden und Vertrauenspersonen

      Halbseitige Sperre und Parkplatzsperre Gößgrabenstraße 17

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, anlässlich Verladearbeiten im Bereich Gössgrabenstrasse 17 (genaue Ortlichkeit siehe beiliegender Plan), am Samstag, dem 20.04.2024, zwischen 08:00 Uhr - 24:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Gößgrabenstraße im Arbeitsbereich
      Wartepflicht bei Gegenverkehr
      Halte- und Parkverbot gemäß § 52 - 13b StVO
      (ausgenommen berechtigte Kraftfahrzeuge - Live Music Project)

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Parkplatzsperre Raiffeisenplatz

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Ortlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 07.05.2024, in der Zeit von 07:30 bis 14:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
      ausgenommen Fahrzeuge Veranstaltungsteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck"
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - J + E Immobilien GmbH - Errichtung eines Garagengebäudes mit 8 KFZ Abstellflächen und einem Abteil für Motorräder, Wiesengasse 1, Bewilligung

       Mit Ansuchen vom 25.01.2024, eingelangt am 08.02.2024, hat die Bauwerberin J + E Immobilien GmbH, Hauptstraße 6, 8792 Sankt Peter-Freienstein, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung eines Garagengebäudes mit 8 KFZ Abstellplätzen und einem Abteil für Motorräder" auf dem Grundstück Nr.: 698/45, EZ 1168, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

      Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

      Dienstag, dem 30. April 2024, um 09:00 Uhr,

      mit dem Zusammentritt "Wiesengasse 1" angeordnet.

      Kundmachung - Halte- und Parkverbot am Hauptplatz anlässlich der Maifeier am 01.05.2024

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, für die öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, am 01.05.2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung

       Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

      Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

      Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,

      mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.

      Kundmachung - Parkplatzsperren Raiffeisenplatz

      Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 19.01.2024, in der Zeit von 12:30 bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
      „ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck"
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG

      Gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die sietens der Stadtgemeinde Trofaiach ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Um Terminvereinbarung unter 03847/2255-268 bzw. unter thomas.hammer@trofaiach.gv.at wird ersucht.

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      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
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      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

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