Bekanntmachung - Delic Agan, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Delic Agan
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Gössgraben 22, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit. Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Michael Leitner Zu- und Umbau eines Unterstellplatzes zu einer Garage mit 3 KFZ-Abstellplätzen Brückengasse 11 Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 11.04.2025, eingelangt am 11.04.2025, hat der Bauwerber Michael Leitner, Brückengasse 11, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Zu- und Umbau eines Unterstellplatzes zu einer Garage mit 3 KFZ-Abstellplätzen" auf dem Grundstück Nr.: 273/11, EZ 588, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht. Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 7. Mai 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Brückengasse 11" angeordnet.
Kundmachung - Sperre im Arbeitsbereich Roßmarkt 6
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Aufstellung eines Containers im Bereich Roßmarkt 6, in der Zeit vom 30.04.2025 - 12.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Sperre im Arbeitsbereich
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge"
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7aZ 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Runderlass Nr. 7/2025 - Berufsjägerprüfung 2025
Bekanntmachung - Agan Delic, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Agan Delic
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Gößgraben 22, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit. Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - J + E Immobilien GmbH Errichtung einer Aufschließungsstraße samt Veränderung des natürlichen Geländes und Errichtung eines Haus- bzw. Sammelkanals Gausendorf 9 Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 24.03.2025, eingelangt am 24.03.2025, hat die Bauwerber:in J + E Immobilien Gmbhl, Hauptstraße 6, 8792 Sankt Peter-Freienstein, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung einer Aufschließungsstraße samt Veränderung des natürlichen Geländes und Errichtung eines Haus- bzw. Sammelkanals" auf dem Grundstück Nr.: 16, EZ 29, KG 60306 Gai, GB 60306 Gai, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Dienstag, dem 6. Mai 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Gausendorf 9" angeordnet.
Kundmachung - Sissi Liebminger - Um- und Ausbau des Dachgeschosses beim Einfamilienwohnhaus und Nutzungsänderung von Dachboden zu Raumnutzung, Neubaugasse 39, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 24.02.2025, eingelangt am 24.02.2025, sowie ergänzter Unterlage eingelangt am 09.04.2025 hat die Bauwerberin Sissi Liebminger, Neubaugasse 39, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Um- und Ausbau des Dachgeschosses beim Einfamilienwohnhaus und Nutzungsänderung von Dachboden zu Raumnutzung" auf dem Grundstück Nr.: 398/30, EZ 1706, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Dienstag, dem 29. April 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Neubaugasse 39" angeordnet.
Bekanntmachung - Yildiz Ibrahim, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Yildiz Ibrahim
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Hauptstraße 36/1, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Edling-Seizerstraße - Gausendorf
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Grabungs- (Kabelgraben) und Verlegearbeiten im Bereich der Liegenschaften Edling-Seizerstraße 72 - Gausendorf 24 - Gausendorf 56 - Gausendorf 52, in der Zeit vom 2^.04.2025 bis 30.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regel plan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z5 & 15
Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Einladung zur konstituierenden Gemeinderatssitzung am 24. April 2025
Kundmachung - Halbseitige Sperre Langefelderstraße/Gimplach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Wiederherstellungsarbeiten - Künetten im Bereich der Liegenschaft Langefelderstraße 10 bis Gimplach 40, in der Zeit vom 14.04.2025 - 27.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Bekanntmachung - Nyisztor Szilveszter, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Nyisztor Szilveszter
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Bekanntmachung - Nagy Katinka, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Nagy Katinka,
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Bekanntmachung - Dosza Laszlo, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Dosza Laszlo
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Bekanntmachung - Borosne Förhecz Erika, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Borosne Förhecz Erika
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Bekanntmachung - Devai Csilla, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Devai Csilla
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Bekanntmachung - Meszaros Rebeka, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Meszaros Rebeka
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Bekanntmachung - Banfai Erika, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Banfai Erika
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Schardorf 44, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Parkplatzsperren anlässlich des Dreifaltigkeitskirtag am 15.06.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StVO, anlässlich der Veranstaltung des Dreifaltigkeitskirtages für die Parkplätze in der Hauptstraße und in der Luchinettigasse mit Ausnahme der Parkplätze der Polizeiinspektion Trofaiach (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan), am Sonntag, dem 15.06.2025, von
5:00 Uhr bis 21:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO"
Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Hauptstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Glasfaserausbau im Bereich der Liegenschaft Hauptstraße 21 bis Hauptstraße 42 in der Zeit vom 26.05.2025 - 27.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z5 & 15
Gehsteig Sperre im Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Windischbühel
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Wiederherstellungsarbeiten der Glasfaserkünetten im gesamten Gebiet Windischbühel in der Zeit vom 09.04.2025 - 27.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Putzenberg
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Glasfaserausbau im Bereich der Liegenschaft Putzenberg 29 bis Putzenberg 32 & 34, in der Zeit vom 26.05.2025 - 13.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7aZ 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Gimplach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Glasfaserausbau im Bereich der Liegenschaft Gimplach 53 bis Gimplach 54, in der Zeit vom 26.05.2025 - 06.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5& 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Gimplach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Glasfaserausbau im Bereich der Liegenschaft Gimplach 53 bis Gimplach 54, in der Zeit vom 26.05.2025 - 06.06.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5& 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Wiesengasse
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Glasfaserausbau im Bereich der Liegenschaft Wiesengasse 2 bis Kreuzung Waldstraße in der Zeit vom 21.04.2025 - 16.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gehsteig Sperre im Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechendenVerkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Stainacherweg
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Liegenschaft Stainacherweg 2a bis Rotz 14, in der Zeit vom 07.04.2025 - 16.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Hornweg, Rötzstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Schutzwasserkanal im Bereich der Liegenschaft Hornweg 2 bis 14 8i. von der Kreuzung (Einfahrt) Hornweg bis Rotz l (Bauhof), und von Stadiongasse 18 bis Rotz l (Halte- & Parkverbot) in der Zeit vom 07.04.2025 - 30.10.2025,
folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Hornweg, Rötzstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für den Schutzwasserkanal im Bereich der Liegenschaft Hornweg 2 bis 14 8i. von der Kreuzung (Einfahrt) Hornweg bis Rotz l (Bauhof), und von Stadiongasse 18 bis Rotz l (Halte- & Parkverbot) in der Zeit vom 07.04.2025 - 30.10.2025,
folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halte- und Parkverbot am Hauptplatz anlässlich der Palmweihe am 13.04.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit., für die öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, am Sonntag, dem 13.04.2025, in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte-und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
(genaue Örtlichkeitsiehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Verständigung - Lagerhaus Trofaiach, Änderung der Betriebsanlage durch Tausch des Heizungskessels (Pellets) am STO 8793 Trofaiach, Bahnhofstraße 19, Ortsaugenschein am 22.04.2025
Das Lagerhaus St. Michael o. L. eGen, 8770 St. Michael i.0., Bundestraße 59, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben die Änderung der bestehenden Betriebsanlage am Standort
8793 Trofaiach, Bahnhofstraße 19, durch den „Tausch des Heizungskessels (Pellets)" angezeigt:
Diese Änderung wurde gemäß § 81 Abs. 2 Ziffer 7 GewO 1994 als Änderung angezeigt, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst und die auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lässt, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden Auflagen Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Personen vermieden und Beeinträchtigungen oder nachteilige
Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs. 2Z 3 bis 5 GewO 1994 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.
Aufgrund dieser Eingabe wird nunmehr ein Ortsaugenschein für
Dienstag, den 22.04.2025, um ca. 13:30 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (8793 Trofaiach, Bahnhofstraße 19) anberaumt.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 04.03.2025 bis 01.04.2025
Tierärztlicher Notdienst für die Monate April, Mai und Juni 2025
KUNDMACHUNG - ERGEBNIS GEMEINDERATSWAHL
Kundmachung - Rechnungsabschluss 2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 den Rechnungsabschluss für 2024 genehmigt.
Kundmachung - Grundstücksteilflächen Umwandlung in öffentliches Gut
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, Grundstücksteilflächen gemäß Teilungsplänen von DI Harald Wirnsberger, Grazerstraße 13, 8600 Bruck/Mur, vom 26.11.2024, GZ: 5058-24_60309 einerseits und vom 26.11.2024, GZ 5058-24_60307 andererseits, in öffentliches Gut umzuwandeln und beschreibt für diese Flächen den Gemeingebrauch als Voraussetzung zur Übertragung in das öffentliche Gut.
Diese Verordnung wird gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F. durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 21.03.2025 bis 04.04.2025 öffentlich kundgemacht.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2025
Kundmachung - Runderlass Nr. 5/2025 - Jägerprüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte 2025
Im Sinne der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.11.1964, LGBI. Nr. 356/1964 (Jägerprüfungsverordnung) idF LGBI. Nr. 15/2025 über die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte wird kundgemacht, dass die Prüfungen zur Erlangung der ersten Jagdkarte für den Vemaltungsbezirk Leoben
am Dienstaq. den 13. Mai 2025,
mit Beginn um 08:00 Uhr
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, großer Sitzungssaal, 3. Stock, Zimmer Nr. 320, abgehalten werden.
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind möglichst unverzüglich, spätestens bis
Dienstag, den 29. April 2025
bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben einzubringen. Das Gesuch ist mit € 14,30 zu vergebühren.
Dem Ansuchen sind folqende Unterlaqen anzuschließen:
Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde,
Nachweis über die körperliche und geistige Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten
oder durch ein Gutachten eines Allgemeinmediziners(nicht älter als 3 Monate),
Strafregisterauszug (original - nicht älter als 3 Monate).
Vor Beginn der Prüfung haben sich die Prüfungswerber beim Vorsitzenden der Prüfungskommission durch ein gültiges Personaldokument(Lichtbildausweis) auszuweisen.
Am Prüfungstag (13. Mai 2025) ist eine Verwaltungsabgabein der Höhe von derzeit € 133,70 bei der BezirkshauptmannschaftLeoben zu erlegen.
Zur Feststellung des Nachweises der praktischen Kenntnisse wird auf dem Schießplatz ein Prüfungsschießen mit Jagdwaffen durchgeführt. Die Barauslagen hierfür betragen einschließlich der Haftp ichtversicherung pro Prüfungskandidatca. € 21,80 und werden beim Prüfungsschießen eingehoben.
Dieses Prüfungsschießen findet am
Mittwoch, den 14. Mai 2025.
mit Beginn um 07:00 Uhr
auf der Schießstätte Veronika am Schießplatz Hartlgraben, im GemeindegebietSt. Stefan ob Leoben, statt.
Die Prüfungskandidaten werden im Wege des Kursleiters über den genauen Zeitpunkt der Prüfung verständigt; nicht am Vorbereitungskurs teilnehmende Prüfungswerber werden gesondert schriftlich verständigt.
Runderlass Nr. 4/2025 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Kundmachung - Gemeinderatswahlen am 23. März 2025, Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landtagswahl am 24.11.2024
Kundmachung - Ergebnis der Landtagswahl 2024
Kundmachung Dienstanweisung Nr. 07/2024
Ergebnis Nationalratswahl
Übung des Österreichischen Bundesheeres in der Zeit von 16.09.2024 bis 27.09.2024
Kundmachung - Dienstanweisung Nr. 11/2024
Mit der Durchführung des Zahlungsverkehrs der Nebenkasse im Hallenbad werden nachstehende angeführte Personen ermächtigt:
Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.
Runderlass Nr. 5/2024 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr