Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Langefelderstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten im Bereich der Liegenschaft Langefelderstraße 1, 2 & 4, in der Zeit vom 25.03.2025 - 30.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Gehsteigsperre
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Langefelderstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten im Bereich der Liegenschaft Langefelderstraße 1, 2 & 4, in der Zeit vom 25.03.2025 - 30.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Gehsteigsperre
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Parkplatzsperre anlässlich der Veranstaltung "Dancing in the Street" am 04.07.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Hauptstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Dancing in the Street", vom 04.07.2025, 12:00 Uhr bis 05.07.2025, 03:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Stellenausschreibung Bademeister:in
Kundmachung Ergebnis Gemeinderatswahl 2025
KUNDMACHUNG - ERGEBNIS GEMEINDERATSWAHL
Kundmachung - Rechnungsabschluss 2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 den Rechnungsabschluss für 2024 genehmigt.
Kundmachung - Grundstücksteilflächen Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut und Aufhebung des Gemeingebrauchs
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, Grundstücksteilflächen gemäß Teilungsplänen von DI Harald Wirnsberger, Grazerstraße 13, 8600 Bruck/Mur, vom 26.11.2024, GZ: 5058 24_60309 einerseits und vom 26.11.2024, GZ 5058-24_60307 andererseits, aus dem öffentlichen Gut auszuscheiden und für diese Flächen den Gemeingebrauch aufzuheben.
Diese Verordnung wird gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F. durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 21.03.2025 bis 04.04.2025 öffentlich kundgemacht.
Kundmachung - Grundstücksteilflächen Umwandlung in öffentliches Gut
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, Grundstücksteilflächen gemäß Teilungsplänen von DI Harald Wirnsberger, Grazerstraße 13, 8600 Bruck/Mur, vom 26.11.2024, GZ: 5058-24_60309 einerseits und vom 26.11.2024, GZ 5058-24_60307 andererseits, in öffentliches Gut umzuwandeln und beschreibt für diese Flächen den Gemeingebrauch als Voraussetzung zur Übertragung in das öffentliche Gut.
Diese Verordnung wird gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F. durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 21.03.2025 bis 04.04.2025 öffentlich kundgemacht.
Kundmachung - Beschlussfassung über die Umwandlung in vollwertiges Bauland - Grundstücke Nr. 115/1 ua. Jeweils KG Gai
Der Gemeinderat Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 gem. § 29 Abs. 2 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBI 49/2010 idgF den Beschluss gefasst:
Für die Grundstücke Nr. 115/1, 115/4, 115/5 und 115/6, alle KG 60306 Gai, wird die Festlegung als Bauland-Aufschließungsbiet für Allgemeines Wohngebiet (WA) aufgehoben und werden die gegenständlichen Grundstücke in volles sofort konsumierbares Bauland, und zwar Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 umgewandelt.
Diese Verordnung wird gem. § 92 Abs. l Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI 115/1967 idgF durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit von 21.03.2025 bis 04.04.2025 kundgemacht.
Kundmachung - Andreas Klausner, Einbau einer Terrassentüre, Errichtung einer überdachten Terrasse mit Außenstiege und einer Eingangsüberdachung, Hafningerweg 29, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 03.03.2025, eingelangt am 06.03.2025, hat der Bauwerber Andreas Klausner, Hafningerweg 29, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBt. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Einbau einer Terrassentüre, Errichtung einer überdachten Terrasse mit Außenstiege und einer Eingangsüberdachung" auf dem Grundstück Nr.: 664/109, EZ 2164, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Dienstag, dem 8. April 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Hafningerweg 29" angeordnet.
Bekanntmachung - Frostner Vanessa Michaela, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Forstner Vanessa Michala
zuletzt wohnhat 8793 Trofaiach, Reichensteinstraße 33/1, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Hauptstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindungmit 44 Abs. l StVO anlässlich von Schachtsanierungsarbeiten in der Hauptstraße, Höhe Haus Nr. 58 in der Zeit vom 18.03.2025 bis 30.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 44 Abs. 1 stvo tritt diese Verordnung mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Hauptstraße Nutzung zu verkehrsfremden Zwecken
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Hauptstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Flohmarkt in der Hauptstraße", am Sonntag, dem 27. April 2025, in der Zeit von 06:00 - 14:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
"ausgenommen Fieranten"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige- und Gehsteigsperre im Arbeitsbereich Trabocherstraße - Liegenschaft Jakob-Dellacher-Gasse 74
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Aufstellung eines Pumpenwagens bzw. LKWs im Arbeitsbereich Trabocherstraße - Liegenschaft Jakob-Dellacher-Gasse 74, in der Zeit vom 12.03.2025 - 24.03.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im AB
Gehsteigsperre
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gemäß § 52 lit. StVO
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Sperre Parkplätze Gößgrabenstraße anlässlich der Veranstaltung "Muttertagskonzert am 10.05.2025"
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Sperre der Parkflächen vor der Neuen Mittelschule in der Gößgrabenstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Lageplan), am Samstag, dem 10.05.2025, in der Zeit von 14:00 bis 19:00 Uhr, zwecks Durchführung der Veranstaltung „Muttertagskonzert 2025", folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
ausgenommen Einsatzfahrzeuge des ÖRK und der FF
genaue Örtlichekeit siehe beiliegender Plan
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2025
Kundmachung - Hazem Sayed Ibrahim Gad - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Terrassen, einer Garage für 2 PKW, Aufstellung einer Luftwärmepumpe und Durchführung einer Geländeveränderung, Nelkenweg 1, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 17.01.2025, eingelangt am 28.02.2025, hat der Bauwerber Hazem Sayed Ibrahim Gad, Tannenweg 10/3, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Terrassen, einer Garage für 2 PKW, Aufstellung einer Luftwärmepumpe und Durchführung einer Geländeveränderung" auf dem Grundstück Nr.: 133/6, EZ 443, KG 60306 Gai, GB 60306 Gai, eingebracht.
Hlierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBt. Nr. 51/1991 idgF, JVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die
mündliche Bauverhandlung für
Dienstag, dem 25. März 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Einbindung der Zufahrtsstraße Nelkenweg mit der Edling-Seizer-Straße bzw. am Nelkenweg südlich der Liegenschaft Edling-Seizer-Straße 65a" angeordnet.
Kundmachung - Runderlass Nr. 5/2025 - Jägerprüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte 2025
Im Sinne der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.11.1964, LGBI. Nr. 356/1964 (Jägerprüfungsverordnung) idF LGBI. Nr. 15/2025 über die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte wird kundgemacht, dass die Prüfungen zur Erlangung der ersten Jagdkarte für den Vemaltungsbezirk Leoben
am Dienstaq. den 13. Mai 2025,
mit Beginn um 08:00 Uhr
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, großer Sitzungssaal, 3. Stock, Zimmer Nr. 320, abgehalten werden.
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind möglichst unverzüglich, spätestens bis
Dienstag, den 29. April 2025
bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben einzubringen. Das Gesuch ist mit € 14,30 zu vergebühren.
Dem Ansuchen sind folqende Unterlaqen anzuschließen:
Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde,
Nachweis über die körperliche und geistige Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten
oder durch ein Gutachten eines Allgemeinmediziners(nicht älter als 3 Monate),
Strafregisterauszug (original - nicht älter als 3 Monate).
Vor Beginn der Prüfung haben sich die Prüfungswerber beim Vorsitzenden der Prüfungskommission durch ein gültiges Personaldokument(Lichtbildausweis) auszuweisen.
Am Prüfungstag (13. Mai 2025) ist eine Verwaltungsabgabein der Höhe von derzeit € 133,70 bei der BezirkshauptmannschaftLeoben zu erlegen.
Zur Feststellung des Nachweises der praktischen Kenntnisse wird auf dem Schießplatz ein Prüfungsschießen mit Jagdwaffen durchgeführt. Die Barauslagen hierfür betragen einschließlich der Haftp ichtversicherung pro Prüfungskandidatca. € 21,80 und werden beim Prüfungsschießen eingehoben.
Dieses Prüfungsschießen findet am
Mittwoch, den 14. Mai 2025.
mit Beginn um 07:00 Uhr
auf der Schießstätte Veronika am Schießplatz Hartlgraben, im GemeindegebietSt. Stefan ob Leoben, statt.
Die Prüfungskandidaten werden im Wege des Kursleiters über den genauen Zeitpunkt der Prüfung verständigt; nicht am Vorbereitungskurs teilnehmende Prüfungswerber werden gesondert schriftlich verständigt.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 28.02.2025 bis 28.03.2025
Runderlass Nr. 4/2025 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Kundmachung - Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Autovolksbegehren: Kosten runter"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung"
Kundmachung - Verbotszone Volksbegehren -
Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Autovolksbegehren: Kosten runter"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung"
Kundmachung - Gemeinderatswahlen am 23. März 2025, Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
Tierärztlicher Notdienst für die Monate Jänner, Februar und März 2025
Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landtagswahl am 24.11.2024
Kundmachung - Ergebnis der Landtagswahl 2024
Kundmachung Dienstanweisung Nr. 07/2024
Ergebnis Nationalratswahl
Übung des Österreichischen Bundesheeres in der Zeit von 16.09.2024 bis 27.09.2024
Kundmachung - Dienstanweisung Nr. 11/2024
Mit der Durchführung des Zahlungsverkehrs der Nebenkasse im Hallenbad werden nachstehende angeführte Personen ermächtigt:
Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.
Runderlass Nr. 5/2024 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr