Parkraumbewirtschaftung
Barrierefreies Parken
Um die Mobilität behinderter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wurden in Trofaiach eigene Behindertenparkplätze eingerichtet. Um eine Parkerleichterung zu erhalten, benötigen behinderte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einen Behindertenausweis gemäß § 29b StVO 1960.