Parkraumbewirtschaftung

      Barrierefreies Parken

      Um die Mobilität behinderter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wurden in Trofaiach eigene Behindertenparkplätze eingerichtet. Um eine Parkerleichterung zu erhalten, benötigen behinderte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einen Behindertenausweis gemäß § 29b StVO 1960. 

      Kontakt

      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
      +43 3847 2255 0
      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

      Amtszeiten

      MO: 8.00 – 12.00 & 14.00 – 16.00 Uhr 
      DI, MI, FR: 08.00 – 12.00 Uhr
      DO: 7.00 – 19.00 Uhr

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