Raumordnung und Baurecht
Raumordnung
Hier haben Sie Zugang zu Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan.
Baurecht
Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz.
Unterschieden werden 3 Arten von Bauverfahren:
- Meldepflichtige Vorhaben gem. § 21 Stmk. BauG
- Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren § 20 Stmk. BauG
- Baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. §19 Stmk. BauG
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art des Bauverfahrens:
- Meldepflichtige Vorhaben: 21 Abs. 3 Stmk. BauG
- Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren: § 33 Stmk. BauG
- Baubewilligungspflichtige Vorhaben: § 22 Stmk. BauG (Ansuchen), § 23 Stmk. BauG (Projektunterlagen), § 32 Stmk. BauG (wenn Abbruch von Gebäuden)
Gestaltungsbeirat
Seit dem Jahr 2015 berät der Gestaltungsbeirat BauwerberInnen kostenfrei in der Einreichphase. BauwerberInnen können sich so frühzeitig bei Ihren Vorhaben beraten lassen und Kosten für nachträgliche Änderungen sparen. Weiters achtet der Gestaltungsbeirat auf die Qualität der Baukultur in unserer Region. Um die gestalterischen Vorgaben transparent und leicht verständlich zu machen, wurde ein Leitfaden zur örtlichen Baukultur erstellt. Neben wichtigen Informationen zu Sanierungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten, finden Sie auch Antworten auf wichtige Fragen im Planungsprozess.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Bauen der Stadtgemeinde Trofaiach.
Aktuelle Termine:
09.01, 06.02., 06.03, 03.04, 08.05, 05.06., 03.07., 07.08. 11.09., 02.10., 06.11., 04.12. 2025 und 15.01.2026.