Bekanntmachung - Zustellung eines Schriftstückes, POSCH Thomas
Für Posch Thomas zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Hauptstraße 63/6, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI, Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.