Bekanntmachung - Nuckel Peter, Zustellung eines Schriftstückes
Für Nuckel Peter zueltzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Reichensteinstraße 37/7, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 125 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.