Kundmachung - Parkplatzsperren Raiffeisenplatz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 19.01.2024, in der Zeit von 12:30 bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
„ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck"
(genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.